TA 7.0 FAQ
- TA 7.0 – Was ist das eigentlich?
- Wer gibt die Händlerbedingungen zur Teilnahme am electronic cash-System vor?
- Warum müssen Terminals an den neuen Standard angepasst werden?
- Was ändert sich durch die Umstellung?
- Wie wird ein Terminal TA 7.0-fähig?
- Was ändert sich mit der Umstellung auf TA 7.0?
- Muss vor dem Update etwas beachtet werden?
TA 7.0 – Was ist das eigentlich?
Mit Abschluss eines Dienstleistungsvertrags für den bargeldlosen kartenbasierenden Zahlungsverkehr erkennt jeder Händler auch die Händlerbedingungen zur Teilnahme am electronic cash-System der deutschen Kreditwirtschaft an. Ein Bestandteil dieser Bedingungen ist der „Technische Anhang“ (TA).
Wer gibt die Händlerbedingungen zur Teilnahme am electronic cash-System vor?
Herausgeber der Händlerbedingungen ist die Deutsche Kreditwirtschaft. Die Deutsche Kreditwirtschaft ist ein Zusammenschluss von fünf Spitzenverbänden der deutschen Kreditwirtschaft und versteht sich als Interessenvertretung der kreditwirtschaftlichen Spitzenverbände.
Warum müssen Terminals an den neuen Standard angepasst werden?
Aufgrund der Vereinheitlichung des europäischen Zahlungsverkehrs (SEPA) hat der ZKA neue Händlerbedingungen herausgegeben, die zukünftig als Grundlage für alle electronic cash-Transaktionen dienen. Terminals mit electronic cash-Funktion, die sich bereits im Einsatz befinden, müssen bis zum 30.06.2010 per Software- Update auf die neuen Bedingungen umgerüstet werden. Alle neu ausgelieferten Terminals müssen ab dem 30.09.2009 gemäß der neuen Bedingungen arbeiten.
Was ändert sich durch die Umstellung?
Im Wesentlichen ergeben sich durch die neuen Händlerbedingungen drei Änderungen.
- Wechsel auf Spur 2 des Magnetstreifens Der Magnetstreifen einer Bankkarte besteht aus drei Spuren. In Deutschland werden die zur Kartenzahlung notwendigen Daten aus der Spur 3 gelesen; in den meisten anderen europäischen Ländern lesen die Kartenterminals dagegen Spur 2. Durch das Software-Update liest das Terminal künftig auch in Deutschland Spur 2. Der Vorteil des Wechsels auf Spur 2 besteht darin, dass Sie als Händler so auch Zahlungen mit ausländischen Bankkarten zu den Konditionen von electronic cash-Zahlungen akzeptieren können.*
- Einführung von girocard-Bankkarten Im Rahmen der Vereinheitlichung des europäischen Zahlungsverkehrs wird die ec-Karte zur girocard. Nach und nach geben die deutschen Banken und Sparkassen neue Bankkarten aus, die das girocard-Logo tragen; girocard ist der übergeordnete und neutrale Rahmen der deutschen Kreditwirtschaft für die Zahlungssysteme electronic cash und das Geldautomaten-System.
- Wechsel der Chiptechnologie auf den internationalen EMV-Standard Bereits Anfang 2005 wurde für Kreditkarten-Zahlungen der neue chipbasierende Standard EMV eingeführt. Um das deutsche electronic cash-Verfahren an den internationalen Standard anzupassen, werden künftig auch electronic cash-Transaktionen per EMV abgewickelt. Spätestens Ende 2010 werden die im Umlauf befindlichen girocard-Bankkarten einheitlich mit EMV-Chip ausgestattet sein.
Wie wird ein Terminal TA 7.0-fähig?
Die technische Umstellung auf TA 7.0 findet in den meisten Fällen per Software-Download statt; in einigen Fällen ist jedoch der Austausch des Terminals erforderlich (so ist etwa bei mobilen Terminals kein Software-Download möglich). Bevor terminaldirekt ein Terminal auf den neuen Standard umstellt, wird der betroffene Kunde per Brief über die bevorstehende Maßnahme informiert.
Was ändert sich mit der Umstellung auf TA 7.0?
Durch das Software-Update wird der Begriff electronic cash in der Terminalbedienung durch girocard ersetzt. Des weiteren gibt das Terminal automatisch immer sowohl Händler- als auch Kundenbeleg aus, die nach dem Update nicht mehr identisch sind: Aus Sicherheitsgründen sind die Bankdaten auf dem Kundenbeleg unkenntlich gemacht. Ansonsten bleiben Bedienung und Funktionen des Terminals unverändert.
Muss vor dem Update etwas beachtet werden?
An dem Update-Termin muss das Terminal auch über Nacht an Strom- und Telefonnetz angeschlossen sein. Das Software-Update erfolgt nachts, damit der Geschäftsbetrieb nicht beeinträchtigt wird.
WICHTIG:
Ist das Terminal mit einem Kassensystem verbunden, so muss die Kassensoftware zuerst an den neuen Standard angepasst werden – erst dann ist das Update des Terminals möglich. Betroffene Händler sollten sich daher frühzeitig an ihren Kassenhersteller wenden. terminaldirekt stellt zu diesem Zweck einen Fragebogen zur Verfügung, den Sie herunterladen und an Ihren Kassenhersteller weiterleiten können. Der Kassenhersteller prüft daraufhin den Anpassungsbedarf des Systems und erteilt ggf. eine Freigabebestätigung für das Update des Terminals auf TA 7.0.

